MEHRPHASENAUSBILDUNG
Was bedeutet Mehrphasenausbildung überhaupt?
Sie ist seit 1.1.2003 für alle Führerscheinkandidaten der Klassen A, B und L17 vorgeschrieben. Es müssen innerhalb des ersten Jahres nach der Scheinabholung, 3 Termine beachtet werden (bei L17 sind es 2 Termine, bei der Klasse A nur einer):
Klasse | 1. Feedbackfahrt | Fahrsicherheitstraining | 2. Feedbackfahrt |
A | entfällt | zwischen 3. und 9. Monat | entfällt |
B | zwischen 2. und 4. Monat | zwischen 3. und 9. Monat | zwischen 6. und 12. Monat |
L17 | entfällt | zwischen 3. und 9. Monat | zwischen 6. und 12. Monat |
Nach bestandener Führerscheinprüfung bekommst du von uns einen Infozettel. Auf diesem findest du auch die Termine deiner Mehrphasenausbildung. Nach Absprache mit unserer Bürodame, reserviert sie dir gerne zeitgerechte Termine, welche sofort nach dem absolvieren in das Zentrale Führerscheinregister eingetragen werden.
Übrigens: Auch wenn du bei einer anderen Fahrschule den Schein gemacht hast, kannst du bei uns die Feedbackfahrten machen!
Aber Achtung! Wenn du diese Termine ignorierst, ist nach einer Frist von 2 x 4 Monaten der Schein wieder weg!
